Ein Wärmepumpentarif ist kein Rabatt, den man erfragt, sondern eine Gegenleistung für zwei Zugeständnisse: die Anlage bekommt einen eigenen Zählpunkt und der Netzbetreiber darf sie in Spitzenzeiten netzorientiert steuern. Wer beides akzeptiert, zahlt deutlich weniger je Kilowattstunde.
Was das Gesetz regelt
EnWG § 14a verpflichtet Netzbetreiber zu einem reduzierten Netzentgelt, 'wenn mit ihnen im Gegenzug die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird'. Der Text spricht von Steuerung, nicht von Abschaltung, und die konkreten Regeln legt die Bundesnetzagentur fest. Der separate Zählpunkt ist die Bedingung, die im Gesetz selbst steht.
Was die Anlage dem Netzbetreiber gemeldet werden muss
Unabhängig vom Tarif verlangt NAV § 19 Absatz 2, dass 'Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte' dem Netzbetreiber mitzuteilen sind, 'soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist'. Eine Wärmepumpe erfüllt das regelmäßig. Die Meldung ist also keine Formalität des Tarifs, sondern eine Pflicht des Anschlusses.
Was der Tarif in Euro bringt
Kesselheld beziffert es: 'von 37 auf rund 27 Cent je Kilowattstunde', dazu 'etwa 110 bis 190 Euro im Jahr' geringere Netzentgelte bei steuerbaren Anlagen. Bei einem Jahresverbrauch von 4.000 bis 6.000 Kilowattstunden, mit dem die gelesenen Anbieter rechnen, sind das zwischen 500 und 800 Euro im Jahr.
Was er nicht ändert
Die Jahresarbeitszahl. Sie steht im Nenner der Verbrauchsrechnung und der Arbeitspreis nur im Zähler: eine Anlage mit JAZ 3,5 statt 4,5 verbraucht rund ein Viertel mehr, zu jedem Preis. Enpal rechnet den Unterschied mit 1.200 € gegen 933 € im Jahr vor. Der Tarif kommt deshalb nach der Auslegung und nicht an ihrer Stelle.
Questions people ask about wärmepumpe stromtarif
Wer bietet Wärmepumpentarife an?
Die meisten Stromlieferanten, sofern ein separater Zählpunkt vorhanden ist. Diese Übersicht vergleicht keine Lieferanten und nennt deshalb keinen.
Muss die Wärmepumpe angemeldet werden?
Ja. NAV § 19 Absatz 2 verlangt die Mitteilung an den Netzbetreiber, wenn sich die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist.
Lohnt sich der eigene Zählpunkt?
Bei 4.000 bis 6.000 Kilowattstunden im Jahr meist ja: Kesselheld nennt rund zehn Cent Unterschied je Kilowattstunde plus 110 bis 190 Euro Netzentgelt.