Eine Wärmepumpe wird dem Netzbetreiber gemeldet, und ab einer bestimmten Leistung darf sie erst nach seiner Zustimmung in Betrieb gehen. Das steht nicht im Kleingedruckten eines Anbieters, sondern in der Niederspannungsanschlussverordnung, und der Fachbetrieb erledigt es üblicherweise mit.
Was der Verordnungstext sagt
NAV § 19 Absatz 2: 'Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist.' Eine Wärmepumpe erfüllt beide Bedingungen regelmäßig, weil sie die Anschlussleistung erhöht und beim Anlauf Rückwirkungen ins Netz bringt.
Ab wann eine Zustimmung nötig ist
Derselbe Paragraf nennt eine Schwelle und eine Frist: die Inbetriebnahme bedarf 'darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten' zu äußern. Zwei Monate sind eine Größenordnung, die in den Zeitplan eines Heizungstauschs gehört.
Was das mit dem Tarif zu tun hat
Nichts und doch alles. Die Meldepflicht besteht unabhängig vom Tarif. Wer aber den günstigeren Wärmepumpenstrom will, braucht nach EnWG § 14a zusätzlich einen separaten Zählpunkt und eine Vereinbarung über die netzorientierte Steuerung. Beides wird üblicherweise im selben Vorgang mit dem Netzbetreiber geklärt, und beides gehört deshalb in dieselbe Zeile des Angebots.
Was das kostet
Keine der zwölf für diese Übersicht gelesenen Anbieterseiten veröffentlicht einen Preis für Anmeldung, Zählerplatz oder Zählerschrank. Das ist hier als nicht veröffentlicht festgehalten und wird nicht geschätzt. In den Umfeldarbeiten, die Enpal insgesamt mit 'zwischen 2.000 und 15.000 €' beziffert, ist die Elektrik einer der Posten, und dort taucht es auf.
Questions people ask about wärmepumpe anmelden
Muss eine Wärmepumpe angemeldet werden?
Ja. NAV § 19 Absatz 2 verlangt die Mitteilung an den Netzbetreiber, wenn sich die vorzuhaltende Leistung erhöht oder Netzrückwirkungen zu erwarten sind.
Ab welcher Leistung braucht es eine Zustimmung?
Der Verordnungstext nennt eine Summen-Bemessungsleistung von 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage, und der Netzbetreiber muss sich innerhalb von zwei Monaten äußern.
Wer meldet an?
Üblicherweise der eingetragene Installateur im Rahmen des Auftrags. Die Pflicht trifft nach dem Verordnungstext den Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer.