Im Mehrfamilienhaus ist die Wärmepumpe technisch dasselbe und wirtschaftlich etwas anderes, weil zwei Dinge sich ändern: die Förderung wird pro Wohneinheit gerechnet und gestaffelt, und die Entscheidung gehört einer Gemeinschaft statt einer Person.
Die Förderstaffel, die den Fall trägt
Sanierklar ist die einzige der zwölf gelesenen Seiten, die sie ausschreibt: 'Bei Mehrfamilienhäusern staffeln sich die förderfähigen Kosten: Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 €, ab der siebten Wohneinheit 8.000 €.' Zusammen mit den 30.000 € für die erste Wohneinheit, die dieselbe Seite nennt, ergibt das bei einem Haus mit sechs Parteien eine förderfähige Summe, die deutlich über der eines Einfamilienhauses liegt.
Was das pro Wohnung bedeutet
Die Anlage für ein Mehrfamilienhaus ist grösser und teurer als eine für ein Einfamilienhaus, aber nicht um den Faktor der Wohnungszahl: Speicher, Erschliessung, Elektrik und Anmeldung fallen einmal an. Zusammen mit der gestaffelten Förderung fällt der Eigenanteil pro Wohnung damit regelmässig niedriger aus als bei einer Einzellösung. Keine der gelesenen Seiten beziffert diesen Fall im Ganzen.
Was an Zuständigkeit dazukommt
Aufstellort, Schall, Anschlussleistung und der Zählpunkt betreffen das Gebäude. Die Anmeldung verlangt NAV § 19 Absatz 2 ohnehin, und bei einer Summen-Bemessungsleistung über 12 Kilovoltampere braucht die Inbetriebnahme die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers, der dafür zwei Monate Zeit hat. Bei einer Anlage für mehrere Wohnungen ist diese Schwelle regelmässig überschritten.
Der Schall im dichten Fall
Im Mehrfamilienhaus steht der nächste Immissionsort oft wenige Meter entfernt. Die TA Lärm nennt je Gebietstyp Immissionsrichtwerte, 'in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 dB(A) nachts 40 dB(A)', in reinen Wohngebieten 50 dB(A) tags und 35 nachts. Das entscheidet häufig zugunsten der Innenaufstellung, und die verlangt Raum und zwei Kernbohrungen.
Questions people ask about wärmepumpe mehrfamilienhaus
Wie wird ein Mehrfamilienhaus gefördert?
Sanierklar nennt 30.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten.
Ist es pro Wohnung günstiger?
In der Regel ja, weil Speicher, Erschliessung und Elektrik einmal anfallen und die Förderung gestaffelt dazukommt.
Braucht es eine Zustimmung des Netzbetreibers?
Ab einer Summen-Bemessungsleistung von 12 Kilovoltampere ja, nach NAV § 19; der Netzbetreiber hat dafür zwei Monate Zeit.